Rechtliches

Auftragsverarbeitungsvertrag

Der Vertrag nach Art. 28 DSGVO, den jeder Kunde beim Anlegen seines Kontos schließt.

Entwurf — noch nicht rechtsverbindlich

Der Vertragstext ist noch nicht aufgesetzt. Er braucht Angaben, die nur der Betreiber machen kann — den Verantwortlichen mit Anschrift, die Liste der Unterauftragsverarbeiter mit Sitz und die Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen.

Was unten steht, beschreibt wahrheitsgemäß, was das System tut und welche Anlagen der fertige Vertrag braucht. Es ersetzt ihn nicht.

Warum es diesen Vertrag überhaupt braucht

Weil auf Ihrer Website Daten Ihrer Gäste anfallen — und Sie dafür verantwortlich sind, nicht wir.

  • Für Ihre eigenen Daten — Firmenname, Zugang, Rechnungen — sind wir der Verantwortliche. Dafür gibt es die Datenschutzhinweise, keinen Vertrag.
  • Für die Daten Ihrer Gäste — was im Chatfenster geschrieben wird, hinterlassene Kontaktdaten, die IP-Adresse während der Sitzung — sind Sie der Verantwortliche, und wir verarbeiten sie in Ihrem Auftrag. Dafür braucht es diesen Vertrag.
  • Was Ihr Bot weiß und wie lange Gespräche gespeichert bleiben, stellen Sie ein. Diese Einstellungen sind Ihre Weisung — deshalb liegen sie in Ihrem Bereich und nicht bei uns.

Was der fertige Vertrag enthalten muss

Vertragsparteien

Verantwortlicher (der Kunde) und Auftragsverarbeiter mit Anschrift und Vertretungsberechtigtem; falls benannt, die Datenschutzbeauftragten beider Seiten.

Gegenstand, Dauer, Art und Zweck

Betrieb eines Chatassistenten auf der Website des Kunden; Laufzeit des Hauptvertrags; Zweck ist die Beantwortung von Gästefragen aus dem vom Kunden bereitgestellten Wissen.

Art der Daten und Kreis der Betroffenen

Chatinhalte, freiwillig hinterlassene Kontaktdaten, technische Verbindungsdaten; Betroffene sind die Besucher der Website des Kunden.

Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32)

Die Anlage, die beschreibt, wie getrennt, verschlüsselt, protokolliert und gelöscht wird. Mehreres davon ist gebaut und nachweisbar — Mandantentrennung in der Datenbank selbst, Maskierung vor dem Modellaufruf, tägliche Löschläufe.

Unterauftragsverarbeiter

Hosting, Mailversand, Zahlungsdienstleister und die Vermittlung zum Sprachmodell — jeweils mit Sitz und, bei einer Übermittlung außerhalb der EU, mit der Grundlage dieser Übermittlung. Der Kunde ist über Änderungen vorab zu unterrichten und darf widersprechen.

Weisungsrecht, Löschung und Rückgabe, Kontrollrechte

Wie der Kunde Weisungen erteilt, was nach Vertragsende mit den Daten geschieht, und wie er sich von der Einhaltung überzeugen kann.